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Erschienen am 01.02.2010

Die Polizei muss gegen Pädophile ermitteln können bevor etwas passiert


Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) wird bei deren Inkrafttreten eine schwerwiegende Lücke aufweisen. Die Polizei darf im Internet nicht mehr präventiv ermitteln. Dabei wäre es gerade im Bereich der Internet-Pädophilie wichtig, dass man ermitteln kann, bevor etwas Schlimmes passiert.


 
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