Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) wird bei deren Inkrafttreten eine schwerwiegende Lücke aufweisen. Die Polizei darf im Internet nicht mehr präventiv ermitteln. Dabei wäre es gerade im Bereich der Internet-Pädophilie wichtig, dass man ermitteln kann, bevor etwas Schlimmes passiert.