Die Verantwortung und somit auch die Finanzierung für den Sonderschulbereich geht spätestens per 1.1.2011 durch die Neuregelung des NFA an die Kantone über. Aus diesem Grund erarbeitete die Bildungsdirektion des Kantons Zürich ein neues Sonderpädagogisches Konzept und gab dieses in eine breite Vernehmlassung. Dieser Konzeptentwurf hat nun Schiffbruch erlitten und wie es scheint, ist damit auch die ganze Bildungsdirektion in Ohnmacht versunken, anstatt aus den vielen Rückmeldungen die notwendigen Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen.
Plötzlich reicht nun das Volksschulgesetz und die sonderpädagogische Verordnung. Ein allumfassendes Konzept für die Sonderschulung ist nicht mehr nötig.
Zwei Lösungen werden trotzdem noch vom Kanton präsentiert, Lösungen die zeigen, wie hoffnungslos überfordert der Kanton im Augenblick mit seinem Bildungsauftrag ist. So wird die Verpflichtung zum Team-Teaching gelockert und das Mindestangebot von Förderlehrpersonen im Unterricht an der Sekundarschule nicht mehr vorgeschrieben. Beide Massnahmen betreffen die Volksschule, deren Fördermassnahmen überhaupt nicht tangiert waren durch diese Vernehmlassung. Im Übrigen beides Massnahmen, die wegen der fehlenden Förderlehrpersonen, sprich ausgebildete Schulische Heilpädagogen, gar nie hätten umgesetzt werden können.
Der Kanton Zürich hat nicht mehr genügend Lehrpersonen, um die Volksschule zu garantieren. Er hat zu wenig ausgebildete Schulische Heilpädagogen und nun auch kein Sonderpädagogisches Konzept, das die Verantwortlichkeiten im Sonderschulbereich regelt und steuert. Die Volksschule sowie die Sonderschule im Kanton Zürich steuern führungslos ins offene Meer!